|
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht
übernehmen. Wir geben allen Kauf- / Mietinteressenten aber ausreichend Zeit, die
gemachten Angaben zu überprüfen.
Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei
Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur
Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die
Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.
Die Besichtigungen der von uns angebotenen Objekte dürfen nur nach vorheriger
Absprache mit uns erfolgen. Vor Eintritt in direkte Verhandlungen mit dem
Verkäufer oder Beteiligten sind wir zu benachrichtigen. Die Annahme unserer
Maklerdienste, die Auswertung von uns gegebener Objekthinweise und Adressen,
sowie weiterer Dienste jeglicher Art führen zum Abschluss eines Maklervertrages
mit unserem Unternehmen.
Ein Maklervertrag mit Ihnen entsteht nicht, wenn wir bereits vom Verkäufer
/ Vermieter beauftragt sind. Für
den Maklerdienst stellen wir Ihnen nach Beurkundung des Objektes eine
Vermittlungsprovision in Höhe von 3,5-5% des Kaufpreises in Rechnung. Bei
Vermietungen beträgt die Maklerprovision 2 Monatskaltmieten. Die Vermittlungsprovision
zzgl. Mehrwertsteuer wird dem Käufer, bzw. Mieter von der Firma IBRACEL
Immobilien in Rechnung gestellt.
Alle Vereinbarungen oder Zusagen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden
sind unwirksam.
Wir weisen den Käufer darauf hin, dass durch den Eigentumsübergang selbst
genutzter gebrauchter Ein- bzw. Zweifamilienhäuser für den Erwerber eine
Zwei-Jahres-Frist ausgelöst werden kann, in der unter Umständen die
Heizungsanlage, nicht isolierte Heizungsrohre und Armaturen sowie nicht
begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken an den Standard der
Energieeinsparverordnung angepasst werden müssen.
Bei Baugrundstücken garantieren wir die Bebaubarkeit nur gemäß der gültigen
Satzung der bestehenden Bebauungspläne mit der Einschränkung, dass dieses nur
abschließend sichergestellt werden kann durch eine vom Kaufinteressenten zu
stellende Bauvoranfrage oder eine vom Käufer zu erlangende Baugenehmigung.
Unsere Angebote sind unverbindlich und werden bei Annahme durch den Käufer
provisionspflichtig zu Lasten des Käufers gemäß den vorstehend genannten
Geschäftsbedingungen.
IBRACEL Immobilien, November 2006
|
|